AGB
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
Der Kaufvertrag kommt zustande, indem der Kunde eine Bestellung per e-mail oder
Fax an uns sendet, oder telefonisch Übermittelt. Die Bestellung ist ein
bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch
Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die
bestellte Ware zusenden.
§ 2 Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen
Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das
Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht
zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere
ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers
nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns
unverzüglich zurückzusenden.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das genannte Konto auf
der Rechnung zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher
besonderer Vereinbarung zulässig.
(2) Sofern nicht per Nachnahme geliefert wird, ist der Kaufpreis per Vorkasse
auf das angegebene Konto zu überweisen. Die Lieferung gegen Rechnung wird nur
gegenüber Stammkunden angeboten. Bei Nichtzahlung, oder Stornierung einer
Lastschrift werden entsprechende Verzugszinsen fällig. Verzugszinsen werden in
Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die
Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall,
dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die
Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden
überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
Alle Preisangaben sind brutto, somit derzeit inkl. 16 % MwSt.
§ 4 Abnahmeverweigerung
Verweigert der Besteller die Abnahme der Ware, so kann ihm eine angemessene
Frist zur Abnahme gesetzt werden. Hat der Besteller die Ware innerhalb der ihm
gesetzten Frist nicht abgenommen, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag
zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
§ 5 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede
des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Die Lieferung erfolgt im
Regelfall binnen einer Wochen, vorausgesetzt der Lagerverfügbarkeit.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden
Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits
vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt
nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines
zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht
in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder
Schuldnerverzug gerät.
(3) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines
Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 6 Widerrufsrecht
Der Käufer ist innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Warensendung
zum Widerruf des Kaufvertrages berechtigt. Zur fristwahrenden Ausübung des
Widerrufsrechtes genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (per Fax, Brief
oder e-Mail) an uns. Bei Widerruf des Kaufvertrages ist der Käufer zur
Rücksendung der empfangenen Waren an uns verpflichtet. Bei einem
Warenbestellwert bis zu einem Betrag von 40.00 EUR trägt der Käufer die Kosten
der Rücksendung. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Ausgenommen ist der
Widerruf des Kaufvertrages bei Waren, die von uns individuell für den Besteller
gefertigt oder modifiziert wurden, Sonderbestellungen und Sonderanfertigungen.
Verbrauchsmaterialien in Form von Lot, Paste und Flussmittel sind nach Öffnung
der original Verpackung vom Umtausch ausgeschlossen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen
Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn
übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er
verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden
ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf
hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt
werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand
gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte
nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer
Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns
entstandenen Ausfall.
(3) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller
erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das
Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache
fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen
zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern
die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als
Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns
anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder
Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den
Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch
die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten
erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(4) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des
Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr
als 20 % übersteigt.
§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 7 Tagen ab Lieferung
der Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.
Keinen Mangel stellen geringfügige Abweichungen in Gewicht; Farbe oder Menge
dar.
(2) Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt,
die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne
erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind
die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den
Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten
Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache
oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die
Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt
verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises
(Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
§ 9 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden
oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt.
(3) Jede Kundenberatung oder Kaufempfehlung erfolgt nach bestem Wissen. Sämtliche diesbezügliche Angaben in unseren Druckschriften, Angeboten, Auskünften beruhen auf praktischen Entwicklungen und Erfahrungen. Da jedoch der Einsatz unserer Produkte außerhalb unserer Kontrolle erfolgt, können bei Fehlergebnissen keine Ansprüche gegen uns hergeleitet werden. Die Anwendung der Materialien erfolgt auf Gefahr des Kunden hin. Generell sind Tests an ähnlichen Werkstoffen für ein einwandfreies Ergebnis stets unerlässlich.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Rechte und
Verpflichtungen beider Vetragsteile aus Geschäften jeder Art ist Bad Camberg.
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